Ergänzung zu den Beanstandungen zum «Tagesschau»-Beitrag «Schützen werben für neues Waffenrecht»

5800, 5801, 5805-5807, 5817, 5819-5824 | Ergänzung zu den Schlussberichten zum «Tagesschau»-Beitrag vom 3. März 2019 «Schützen werben für neues Waffenrecht»: Erklärung von Beat Flach.

Gegen die «Tagesschau»-Sendung vom 3. März 2019 gingen ein Dutzend Beanstandungen ein. Unter anderen kam im Bericht «Schützen werben für neues Waffenrecht» der GLP-Nationalrat Beat Flach zu Wort. Er vertrat das Komitee Schützen und Jäger für Schengen. In den Beanstandungen wurde moniert, dass Beat Flach seit Jahren nicht mehr geschossen hat, weshalb die Bezeichnung «begeisterter Sportschütze» irreführend gewesen sei. Ombudsmann Roger Blum unterstützte diese Beanstandungen. Er wies zudem darauf hin, dass ein Sportschütze in der Schweiz einem Schützenverein angehören und aktuell (nicht vor 10 Jahren) regelmässig am Feldschießen und am «Obligatorischen» teilnehmen muss. Dies sei bei Beat Flach nicht der Fall, weshalb die «Tagesschau» zwar die Verantwortung, nicht aber die Schuld für diese Fehlinformation trage.

Nach Einsicht in einen anonymisierten Schlussbericht gab Nationalrat Beat Flach (GLP, Aargau) gegenüber der Ombudsstelle dazu folgende Erklärung ab:

«Ich wurde vom Fernsehen als Mitglied des Komitees Schützen und Jäger für Schengen angefragt, ob ich erklären könne, weshalb sich auch Schützen für das neue Waffenrecht stark machen können. Ich wurde weder gefragt, ob ich in einem Schützenverein eingeschrieben bin, noch sonst etwas zu meiner Schützentätigkeit. Ich habe der Dame, die mich an jenem Sonntag angerufen hatte, am Tel. erklärt, dass es nicht möglich sei an einem Schiesstand zu filmen und dass ich keinen Zugang zu einem Schützenhaus habe. Der Beitrag wurde unter hohem Zeitdruck erstellt hatte ich den Eindruck. Meine Vorschläge, am Montag mit anderen Schützen in einem Schützenhaus Aufnahmen zu machen wurde abgelehnt. Ich habe dann eingewilligt und dem Team meine Waffen bei mir zu Hause gezeigt. Ich habe vor und während der Entstehung dieses Fernsehbeitrages nie davon gesprochen oder behauptet, in einem Schützenverein zu sein. Das ist auch – entgegen Ihrer Aussage im Schlussbericht – überhaupt nicht Voraussetzung um in der Schweiz eine Waffe zu erwerben oder mit Waffen zu schiessen. Das geht schliesslich vollkommen legal auch in privaten Schiesskellern. Das Fernsehteam wollte dann Bilder mit dem Sturmgewehr machen. Ich habe dort darauf hingewiesen, dass ich damit schon lange nicht mehr geschossen habe. Das Team wollte aber keine Aufnahmen mit meiner Ordonanzpistole o.ä. weil scheinbar ein Gegner des Waffengesetzes schon mit einer Pistole aufgenommen werde und das Gewehr da als Kontrast besser sei. Ich habe zu keinem Zeitpunkt versucht das Team in irgend einer Art hinters Licht zu führen oder auch nur durch Unterlassung zu verschleiern, dass ich als Waffenbesitzer und Schütze in einem Verein sei, oder dass ich immer noch häufig schiesse. Ich halte daher fest, dass ich jeden Vorwurf, in irgend einer Art daran beteiligt gewesen zu sein, das Tagesschauteam ‚hereinzulegen‘, wie Sie dies in Ihrem Text schreiben klar zurückweise.»

Zum Schlussbericht 5880

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